als im Medizinrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Ärzte, Praxen und Medizinische Versorgungszentren in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Gestaltung von Verträgen, dies gilt für Gesellschaftsverträge für Berufsausübungsgemeinschaften, GmbH-Satzungen für MVZ-Träger-Gesellschaften aber auch für Praxiskaufverträge. Ebenso übernehmen wir Ihre Vertretung im Zulassungsverfahren, wobei wir von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.
Dr. Alexander Dorn ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem im Medizinrecht tätig.
Seit 2019 ist Herr Dr. Dorn Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für die Rechtsanwaltskammerbezirke Koblenz und Zweibrücken und regelmäßig Referent für medizinrechtliche und insbesondere medizinstrafrechtliche Themen bei Fachkongressen.
Herr Dr. Dorn wurde 2021 in dem Nachrichtenmagazin FOCUS unter die 18 deutschen Top-Rechtsanwälte im Medizinrecht gelistet. Die Kanzlei Dorn Medizinrecht wurde durch das Wirtschaftsmagazin BrandEins für das Jahr 2021 in die Liste der besten Kanzleien im Bereich Gesundheitswesen aufgenommen.
Dorn Medizinrecht
Am Winterhafen 4
55131 Mainz
Vertragsarztrecht
KV-Angelegenheiten
Honorar
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Plausibilitätsprüfungen
Zulassungsverfahren
Disziplinarverfahren
Gesellschaftsrecht
Kooperationen
Gründung von Praxen
Gründung von MVZs (GbR, PartG, PartGmbB oder GmbH)
Praxiskaufverträge
Praxisgründung und Praxisabgabe
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