Nicht erst seit Corona berichten niedergelassene Ärzte und Praxismitarbeiter:innen von einer kontinuierlich steigenden Auslastung in ihren Praxen. Fehlender Nachwuchs und der demographische Wandel verschärfen die Situation weiter – insbesondere in ländlichen Gebieten
Die Kapazitäten vieler Praxen sind seit Jahren mehr als ausgelastet, mit dem Ergebnis, dass die Betreuung insbesondere der chronisch kranken Patienten leidet.
Gestartete Gegenmaßnahmen stecken noch in der Anfangsphase oder hatten bisher nicht den gewünschten Erfolg, sodass sich viele Ärzte die Frage stellen:
„Wie schaffe ich die erfolgreiche Implementierung moderner Behandlungskonzepte, die meine knappe ärztliche Zeit schonen, insbesondere bei meinen vielen älteren Patienten?“
Seit Jahren bewährte Instrumente, auch im Zusammenspiel zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse, sind Integrierte Versorgungsprogramme.
Ziel der Integrierten Versorgung (IV) ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer (bspw. Haus- und Fachärzte, nichtärztliche Leistungserbringer , Reha- und Vorsorgeeinrichtungen) . Erbrachte IV-Leistungen können zwischen den einzelnen Partnern eines IV-Vertrages individuell aufgeteilt werden und werden dabei außerhalb der Gesamtvergütung honoriert .
Entlastung der ärztlichen Ressourcen durch gemanagte Versorgungsprogramme und Delegation von Leistungen
In der Praxis können Haus-, Fach- und Krankenhausärzte mit Integrierten Versorgungsverträgen Effizienz und Erfolg ihrer Behandlung optimieren.
Mit Nurses in Assistenzfunktion können sie die zeitaufwändigen Elemente der Betreuung der chronisch kranken Patienten delegieren – und gleichzeitig die ambulante Behandlung lückenloser gestalten.
Dank der kontinuierlichen Dokumentation in der Integrierten digitalen Patientenakte sind sie immer auf dem aktuellen Stand und verfügen über ein Frühwarnsystem, um rechtzeitig einzugreifen, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert.
Für eine reibungslose Umsetzung eines Integrierten Versorgungsmodells schließen Ärztenetze Verträge mit einer spezialisierten Managementgesellschaft, denen sich dann einzelne Praxen anschließen können.
N ach §140a SBG V übernimmt der Partner alle organisatorischen und administrativen Leistungen rund um die Integrierte Versorgung, u. a. auch die Anstellung der IV- Nurses und die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Abrechnung mit den Kostenträgern.
Praxisbeispiel: Behandlung chronisch kranker Herzinsuffizienz-Patienten in Rheinland-Pfalz
Seit mehr als zehn Jahren besteht ein Integrierter Versorgungsvertrag in den fast 4.000 Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz eingeschrieben sind. Partner der rund 300 teilnehmenden Haus- und Fachärzte sind auf Krankenkassenseite die BKK Rheinland-Pfalz, die IKK Südwest und die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Die PVM Versorgungsmanagement GmbH agiert als Management-Gesellschaft.
Die unabhängige Evaluation dieses Versorgungsmodells ergab, dass sich dieses quantitativ und qualitativ für alle Beteiligten lohnt.
So konnten folgende Effekte nachgewiesen werden:
An diesem IV-Modell teilnehmende Ärzte berichten u. a. von folgenden Vorteilen:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Integrierte Versorgungsverträge dabei helfen können , die wertvollen Ressourcen der gesamten Praxis zu schonen und neue Freiräume für die Behandlung der Patienten zu schaffen, ohne Abstriche bei der Versorgungsqualität.
Integriertes Versorgungsmanagement. Wir machen es einfach. Gesundheit und Lebensqualität bei chronisch kranken Menschen erhalten durch enge Verzahnung der medizinischen Akteure – dafür steht die PVM.